Sie haben Fragen?


Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied? Details
Jeder Polizeibedienstete (BeamtInnen, Angestellte und ArbeiterInnen) im aktiven Dienst einschließlich solcher Behörden und Einrichtungen, die polizeiliche Aufgaben erfüllen, kann ordentliches Mitglied werden. Die Mitglieder können "Ihre" Verbindungsstelle frei wählen. Der geschäftsführende Vorstand der Verbindungsstelle entscheidet letztlich über die Aufnahme. Den Mitgliedsantrag können Sie downloaden.
Was kostet der Beitrag? Details
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in Höhe von 30 €uro wird von den Verbindungsstellen erhoben. Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an. Kostenfrei wird zudem viermal jährlich die Zeitschrift "IPA aktuell", die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion, herausgegeben vom Bundesvorstand, versand.
Wie kann ich mich als Mitglied ausweisen? Details
Jedes Mitglied erhält eine für das jeweilige Kalenderjahr gültige Membership Card und eine Auto-Vignette.

Die IPA Heidelberg

Wo ist die Verbindungsstelle zu finden? Details
IPA Vbst. Heidelberg e.V. Römerstraße 168, 69126 Heidelberg. Die Postanschrift ist die der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg.
Wer besucht die Verbindungsstelle Heidelberg? Details
Wir dürfen Gäste vieler Verbindungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet begrüßen. Aufgrund des internationalen Tourismus in der weltbekannten Stadt Heidelberg, erreichen uns alljährlich auch IPA-Freunde aus allen Herrenländer (Großbritannien, Frankreich, Schweiz, Österreich, Spanien, Italien, Kroatien, Ukraine, Korea, Japan, China, ...)
Wieviele Mitglieder hat die Verbindungsstelle? Details
Derzeit haben wir 574 Mitglieder. (Stand Februar 2022)

Gästebetreuung

Kann die IPA Heidelberg eine Gäste-Unterkunft anbieten? Details
Die IPA Verbindungsstelle Heidelberg hat leider keine eigene IPA-Wohnung. Aufgrund der Vielfältigkeit der Gäste-Anfragen und der großen Anzahl an Hotels aller Kategorien in und um Heidelberg helfen wir gerne bei der Suche geeigneter Hotelzimmer. Einen ersten Überblick erhalten Sie z.B. auf den Tourismusinformationsseiten von Stadt Heidelberg und www.heidelberg-marketing.de. Dort finden Sie auch Stadtplanauszüge und virtuelle Rundgänge.
Kann die IPA Heidelberg Gäste vor Ort betreuen? Details
Fragen sie vor einer Reise nach Heidelberg bitte bereits in Ihrer Planungsphase (mit wenigstens dreiwöchigem Vorlauf) bei uns an. Wir freuen uns, Sie unterstützen zu können.(Tel. 06221/1745800 oder Email ipa-heidelberg@gmx.de

Clubheim

Hat die IPA Verbindungsstelle Heidelberg eine Räumlichkeit, wo sich IPA-Freunde treffen? Details
Das IPA-Brückenhaus am nördlichen Brückenkopf der Alten Brücke direkt bei der Altstadt ist unser Clubheim. Es ist keine öffentliche Einrichtung und steht deshalb nur bei Bedarf für angemeldete Personen zur Verfügung. Hier empfangen wir z.B. auch unseren Gäste bei besonderen Anlässen. Man findet eine vollständig ausgestattete Küche mit Elektro-Geräten und enstprechendem Geschirr vor. Getränke werden vorrätig gehalten. Es finden bis zu 20 Personen bequem Platz und können den direkten Blick auf das Heidelberger Schloß geniesen.
Wie kann das Clubheim genutzt werden? Details
Das Clubheim steht ausschließlich den Mitgliedern der IPA Verbindungsstelle Heidelberg zur Verfügung, die gerne ihre Gäste dort bewirten dürfen. Jedes Mitglied ist zur Nutzung gleichberechtigt und kann sich an beinahe jedem Kalendertag einbuchen. Ausnahme sind die Termine der Heidelberger Schloßbeleuchtung und an Silvester. Zu diesen Terminen des aktuellen Jahres werden über die Heidelberger IPA-Nachrichten Bewerbungsbögen ausgegeben. Der Berechtigte wird aus den zum angegebenen Stichtag vorliegenden Bögen per Losverfahren ermittelt.
Wo kann man sich für die Nutzung des Clubheimes anmelden? Details
Für Terminanfragen wenden Sie bitte an Tel. 0621/1745800. Halten Sie hierfür Ihre persönliche IPA-Mitgliedsnummer bereit (D-xx.xxxx). Es wird Ihnen mitgeteilt, wo Sie den Zugangsschlüssel erhalten. Anfragen sind auch an unsere Emailadresse ipa-heidelberg@gmx.de möglich.Wir rufen sie gerne zurück.
Welche Kosten entstehen bei der Nutzung des Clubheim? Details
Bei der Schlüsselübergabe bitten wir um 10 €uro Schlüssel-Pfand, das bei der Rückgabe mit der Abrechnung der vor Ort verzehrten Getränke verrechnet wird. Der Betrag in Höhe von 50 €uro/pro Nutzungstag ist als anteilige Unkostenpauschale für die Clubheim-Instandhaltung zu entrichten. Es wird gebeten, sich an die Hausordnung zuhalten und das Clubheim direkt nach der Nutzung besenrein zu verlassen. Grundsätzlich entstehen für die Reinigung keine Kosten. Die Clubheim eigenen Tischdecken und Geschirrhandtücher sind bei Verschmutzung grundsätzlich bei der Schlüsselrückgabe mit abzugeben. Kosten für die Textilwäsche werden nicht erhoben. In Einzelfällen behält sich die Verbindungsstelle vor eine separate Rechnung zu stellen; z.B. in den Fällen einer unmittelbar folgenden notwendigen und aufwändige Reinigung sowie bei der Neubeschaffung von Gegenstände, die durch den Nutzer des Clubheimes beschädigt wurden.
Wie sind die Parkmöglichkeiten am Clubheim? Details
Es besteht leider kein Anspruch auf eine Parkmöglichkeit. Dennoch können zeitweise direkt am Clubheim drei Parkgelegenheiten im angrenzenden abgesperrten Bereich mit ausdrücklicher Parkberechtigung (werden mit dem Zugangschlüssel ausgehändigt!) genutzt werden (Achtung: bei Schloßbeleuchtung k e i n e Parkmöglichkeit). Wir bitten deshalb unsere Gäste vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzufahren (Haltestelle direkt an der Alten Brücke) oder die Parkhäuser in der Altstadt zu nutzen (kurzer Fußweg von der gegenüberliegenden Neckarseite).
Gibt es Besonderheiten zur Nutzung des Clubheimes? Details
Es gilt die ausgelegte Hausordnung. Hierbei sind besonders die Hinweise zu den Strom-, Wasser- und Heizungsanschlüsse und Verschlußeigenschaften zu beachten. Am Clubheim ist kein Aussensitz gestattet. Die Nutzung betrifft nur die Räumlichkeit. Aufgrund der aussichtsreichen und günstigen Lage des Clubheimes sind bestimmte Veranstaltungstermine Heidelbergs zur Nutzung sehr begehrt. Im Jahreskalender ständig wiederkehrende besondere Veranstaltungstermine wie z.B. die Schloßbeleuchtungen und Silvester werden nicht langfristig im Voraus belegt! Die Vergabe erfolgt ausschließlich im laufenden Jahr im Losverfahren. Die dann begünstigten Losträger können in den darauffolgenden zwei Jahren zu Gunsten der anderen Mitglieder nicht mehr am Verfahren teilnehmen. Im gesamten Clubheim besteht Rauchverbot!